Ihre Vorsorge

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wir informieren Sie über die notwendigen Vorsorgeunterlagen und Ihre Rechte als Patient

Durch eine gewissenhafte Vorsorge können Sie Ihr Leben auch in Krankheit und im Alter selbstbestimmt gestalten. Daher ist es wichtig bereits in den guten Zeiten alle notwendigen Schritte hierfür einzuleiten.

Um in Krisenzeiten auf die Unterstützung Ihrer Liebsten bauen zu können, sollten Sie dieses Thema unbedingt gemeinsam mit Familie und nahestehenden Menschen besprechen und angehen.

 

 

Was benötige ich für eine ganzheitliche Vorsorge?

Die wichtigsten Unterlagen sind die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Alle drei Dokumente haben einen Sinn und Zweck und sollten im Idealfall immer in Kombination vorbereitet werden damit Sie im Not-, Pflege- und Sterbefall versorgt sind.

 

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht und wofür brauche ich sie?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen festlegen, die im Notfall in Ihrem Namen handeln und wichtige und notwendige Entscheidungen treffen dürfen, wenn Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren. Dies kann nicht nur im Alter plötzlich der Fall sein, sondern auch aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit. Damit auch in dieser Zeit dafür Sorge getragen ist, dass sich jemand z.B. um Ihre Verträge, Bank- oder Immobilienangelegenheiten an Ihrer Stelle kümmern kann, ist die Vorlage einer Vorsorgevollmacht unabdingbar.

 

Wichtig: Lebenspartner oder Ehepartner sind nicht automatisch bevollmächtigt füreinander zu handeln!

Hilfreicher Link: https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/vorsorgevollmacht

Was ist eine Patientenverfügung und wofür brauche ich sie?
In der Patientenverfügung halten Sie fest, wie Ihre medizinische Behandlung aussehen soll, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie können darin festlegen, bestimmten Behandlungsmethoden zu widersprechen und ihren Willen somit eindeutig dokumentieren.

Auch der Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen wird im Rahmen einer Patientenverfügung geregelt. Denn auch nahe Angehörige dürfen diese Entscheidung nicht ohne Weiteres für Sie treffen. Deshalb empfiehlt es sich, die patientenverfügung in regelmäßigen Abständen mit Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen zu besprechen und regelmäßig erneut zu unterzeichnen. 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Ihre Angehörigen und/oder Ihr Arzt wissen, wo sie Ihre Patientenverfügung aufbewahren, damit diese im Ernstfall schnell zur Hand ist.

Hilfreicher Link: https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/patientenverfuegung

Was ist eine Betreuungsverfügung und wofür brauche ich sie?
Die Betreuungsverfügung regelt, wie der Name es vermuten lässt, wer Sie betreuen soll, wenn dies notwendig wird. Außerdem können Sie auch äußern, wer Sie in keinem Fall betreuen soll. Wenn keine Betreuungsverfügung vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der dann für Sie entscheidet.

Um sicher zu gehen, dass Ihre Wünsche in solch einem Fall berücksichtigt werden, sollten Sie sehr genau festhalten, wie Sie wohnen möchten, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder nicht wünschen und was der Betreuer alles für Sie übernehmen soll. Selbst wenn es Ihr Wunsch ist, dass der Betreuer in Ihrem Namen Geschenke für die Enkelkinder kaufen soll, kann dies im Rahmen der Betreuungsverfügung festgehalten werden.

Ein Vorteil gegenüber der Vorsorgevollmacht ist hier, dass Sie die Betreuungsverfügung auch dann noch rechtskräftig niederschreiben können, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind.

Unterzeichnen Sie die Verfügung in jedem Fall mit Ort und Datum und wiederholen Sie die Unterzeichnung ca. alle zwei Jahre. 

Hilfreicher Link: https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/betreuungsvollmacht

 

Weitere hilfreiche Vorsorge Dokumente:

  • Der Organspendeausweis
  • Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • Der Notfallpass

 

Geeignete Vordrucke zu den wichtigsten Dokumenten haben wir für Sie vorbereitet.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern!