Die Corona Pandemie

Booster Impfungen - Die Auffrischung für Ihre Corona Impfung

Seit September 2021 wird die sogenannte Booster-Impfung für bestimmte Personengruppen empfohlen. Seit November hat nun jeder Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung.

Diese kann frühestens 3 Monate nach der zweiten Impfung, bzw. nach Erlangen des vollständigen Impfschutzes gegeben werden.

Welche Vorteile haben Geboosterte?

  • Geboosterte sind von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus Regel befreit
  • Geboosterte müssen als Kontaktperson eines/r Corona-Infizierten nicht in Quarantäne

 

Warum ist der zusätzliche Impfschutz notwendig?

Nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist es sehr wahrscheinlich, dass der Impfschutz nach der ersten und zweiten Impfung bei einigen Personen schwächer ausfällt oder schneller nachlässt.

Um diese besonders anfälligen Gruppen besser vor schweren COVID-19-Verläufen zu schützen, wird seit September diesen Jahres die Auffrischungsimpfung bzw. die sogenannte Booster-Impfung angeboten.

 

Wer hat Anspruch auf die Booster-Impfung?

Grundsätzlich hat, laut Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, erst einmal jeder das Recht auf eine Booster-Impfung.

 

Für wen empfiehlt sich die Auffrischungsimpfung?

Die STIKO empfiehlt allen, bereits geimpften Personen ab 12 Jahren, eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff!

>> Lesen Sie hier!

Zu den besonders gefährdeten Personengruppen zählen insbesondere die über 60 Jährigen, sowie pflegebedürftige Menschen und Personen, mit einem schwachen Immunsystem. Bei diesen Gruppen kann auch nach einer vollständigen Impfserie der Impfschutz nicht im optimalen Maße vorliegen.

Durch die erneute Impfung wird die Bildung von Antikörpern erneut angeregt und der Impfschutz kann somit wieder verbessert und aufrechterhalten werden.

Ob auch für Sie die Booster-Impfung empfehlenswert ist, sollte von Ihrem Haus-Arzt entschieden werden.

Mögliche Kandidaten sind laut Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz:

  • über 60 Jährige
  • Medizinisches Personal in der ambulanten oder stationären Versorgung
  • Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen
  • Beschäftigte in Einrichtungen für gefährdete Personen
  • weitere Berufsgruppen im Gesundheitsumfeld

Außerdem können Personen, die eine komplette Impfserie mit Vaxzevria® von AstraZeneca oder eine Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben– ihren Impfschutz auffrischen lassen und so die Grundimmunisierung optimieren.

Wieso erhalten Astrazeneca- und Johnson & Johnson-Geimpfte eine Kreuz-Impfung als Booster-Impfung?

Astrazeneca- und Johnson & Johnson sind sogenannte Vektor-Impfstoffe.  Ihr Impfschutz gilt als weniger hoch, im Vergleich zu den mRNA-Impfstoffen wie beispielsweise Moderna oder BionTech. Menschen, die mit Astrazeneca- und Johnson & Johnson geimpft wurden, erhalten aufgrund neuester Studien deshalb als Auffrischung einen mRNA-Impfstoff, um den Impfschutz zu erhöhen.

 

Die Auffrischungs-Kreuzimpfung soll in diesem Zeitrahmen erfolgen:

  • bei Astrazeneca-Geimpften sechs Monate nach der zweiten Impfung
  • bei Johnson-&-Johnson-Geimpften vier Wochen nach der Impfung - entsprechend der Empfehlung der Stiko

 

Lassen Sie sich hierzu gerne individuell bei uns in der Praxis beraten!

 

 

Kann ich gleichzeitig die Grippe Impfe und die Booster Impfung erhalten?

Dr. Thomas Huth:

“Die Grippeimpfung kann, laut Empfehlung der STIKO (ständige Impfkommission), auch gemeinsam mit der Booster-Impfung gegeben werden. Ich empfehle jedoch eine zeitliche Trennung von ca. 2 Wochen, um eine optimale Impfreaktion und entsprechenden Impfschutz zu erzielen.”

 

 

 

Quellen: 

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-12-21.html

www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2022-01-13.html

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/impfschutz-fuer-risikogruppen-auffrischungsimpfung-ab-september-moeglich/
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/02/Art_02.html
www1.wdr.de/nachrichten/geboostert-nrw-2g-plus-100.html

 

Corona Aktuell

Welche Regeln gelten in NRW?

In den letzten Wochen sind die Corona-Infektionen in Deutschland massiv angestiegen.
Aufgrund der milden Verläufe gibt es seit dem 19.03.2022 aber dennoch einige Lockerungen.

Die aktuellen Zahlen aus Unna und NRW finden Sie hier:


Wo gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr?

  • Im gesamten Einzelhandel

  • Bei sämtlichen Angeboten der medizinischen Versorgung

  • Bei Gerichtsverhandlungen

  • Bei standesamtlichen Trauungen

  • Bei öffentlichen Wahlen

  • Bei Angeboten der Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit

  • Auf Kinderspielplätzen im Freien

  • Feiern in Privaträumen mit und ohne Tanz, gilt auch für Hochzeitsfeiern

  • Demonstrationen und andere Versammlungen


Wo gilt 2G-plus?

Aktuell gilt die 2G-Plus-Regel in folgenden Bereichen:

  • Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen

  • öffentliche Tanzveranstaltungen

  • Private Tanz- und Diskopartys und Ähnliches

  • Bordelle/Prostitutionsstätten und andere Einrichtungen für sexuelle Dienstleistungen

  • Brauchtumsveranstaltungen im Innenraum

Von der zusätzlichen Testpflicht befreit sind:

  • Geboosterte 

  • Doppelt geimpft + genesen: Doppelt geimpfte Menschen, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht haben.

Folgende Ausnahmen gelten:

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren

  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können

Wo gilt 3G?

  • gastronomische Angebote, z.B. Restaurants, Bars, Cafés und Kneipen
  • Hotels und andere Übernachtungsangebote
  • Bibliotheken (aber keine Zugangsbeschränkung bei kontaktloser Ausleihe und Rückgabe)
  • Messen, Kongresse
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater und andere Kultureinrichtungen
  • Konzerte, Aufführungen, Lesungen und andere Kulturveranstaltungen
  • Schwimmbäder, Saunen
  • Tierparks, Zoos, Freizeitparks, Spielhallen
  • Beerdigungen in Innenräumen
  • Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen
  • Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen wie Massage- und Nagel-Studios (aber keine Zugangsbeschränkung bei medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen)
  • Sonnenstudios
  • gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage in Innenräumen
  • Besuch von Sportveranstaltungen
  • Jagd mit mehr als vier Schützinnen und Schützen
  • Viele Bildungsangebote, z.B. politische schulische, hochschulische, berufliche, frühkindliche
  • Fahrschulen
  • sonstige Veranstaltungen und Einrichtungen im Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitbereich in Innenräumen und im Freien
  • Sitzungen von Vereinen, Parteien, Gesellschaften, kommunalen Gremien etc.

 

Wo gilt in NRW eine Maskenpflicht?

  • In Bussen und Bahnen, sowie in Taxen, Flugzeugen und auf Schiffen

  • In vielen Innenräumen, z.B. im Einzelhandel

  • in Schulen im Unterricht, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann

  • Bei körpernahen Dienstleistungen, z.B. muss beim Friseur eine FFP2-Maske getragen werden, wenn einer der Anwesenden nicht geimpft oder genesen ist

Auch wenn "nur" die OP-Masken verpflichtend sind, empfiehlt es sich eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Quelle:
www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html

 

Das RKI COVID-19 Dashboard bietet eine gute Übersicht über die wichtigsten Kennzahlen auf Bundeslamd und Landkreis-Ebene - Hier geht es zum Dashboard 

 

Weitere wissenswerte Publikationen des RKI zum COVID-19 Virus und den Strategien und Präventions-Maßnahmen für die nächsten 6 Monate, sowie aktuelle Forschungsergebnisse, die internationale Situation und Informationen für Bürgerinnen und Bürger finden Sie außerdem hier.

 

Alles zur STIKO Empfehlung bzgl.der Impfung gegen Covid-19 von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren finden Sie hier.

 

Aktuelle Situationsberichte, Wochenberichte und COVID-19-Trends im Überblick, finden Sie außerdem hier.

Corona Regeln auf einen Blick

 

Was bedeutet 3-G, 2-G und 2-G Plus für unseren Alltag?

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der aktuellen Corona Regeln in NRW (Stand 19.01.2022).

  • 2G: Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte
  • 2G+: Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte mit Test (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)
  • 3G: Zutritt oder Teilnahme für Genesene, Geimpfte und Getestete (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)

Dr. Thomas Huth spricht über seinen Krankheitsverlauf

Der Artikel aus der Westfalenpost

Dr. Huth appelliert an alle Menschen, sich gegen den Coronavirus impfen zu lassen:

„Der Fröndenberger Arzt Dr.Thomas Huth hat sich mit dem Coronavirus infiziert.
„Es geht einem wirklich schlecht“, sagte rückblickend. Zwar habe er die Infektion gut überstanden, dennoch appelliert er nun an alle Menschen, sich impfen zu lassen und betont gleichzeitig, wie wichtig der Schutz gegen einen schweren Covid-19-Verlauf ist. „Das ist wirklich sehr wichtig“, sagt der Arzt.“

Selbst im eigenen Umfeld und bei vielen Pflegekräften erlebe er oft, dass sie sich nicht impfen lassen wollen. „Die Nebenwirkungen sind meist wirklich Unsinn“, betont Dr.Thomas Huth. Er halte die Corona-Impfung für „ganz, ganz wichtig.“

(Quelle: Westfalenpost, 10.02.2021, von Sophia Beckmann)

Lesen Sie hier den ganzen WP-Artikel!

Dr. Huth zur Corona Impfung

Presse Bericht im Hellweger Anzeiger

 Die Pandemie kann nur durch die Corona Impfung besiegt werden
„Als Arzt und Betroffener empfehle er daher, sich zum eigenen Schutz und zum Schutz von Mitmenschen impfen zu lassen."

Dr. Thomas Huth:
“Mit der Corona-Impfung haben wir endlich die Möglichkeit, die Pandemie zu besiegen. Es gibt keine Alternative.“


„Mediziner kontert Impfgegner und Berichte über Impfschäden aus“

Das Video und den kompletten Bericht von Marcus Land veröffentlichte der Hellweger Anzeiger am 04.02.2021.

Hier geht es zum Experten-Gespräch mit Dr. Thomas Huth


Außerdem interessant (vom 23.01.2021): "Attest für Impfungen: Dr. Thomas Huth rät Vorerkrankten zu baldigem Arztbesuch"

Corona: Die Krankheit und der Impfstoff

Wie erkenne ich, ob ich an Corona erkrankt bin?
Typische Anzeichen für eine Covid-19 Erkrankung sind neben typischen Grippe Symptomen wie Halsschmerzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen und geschwollene Lymphknoten ebenfalls trockener Husten, Fieber, Atemnot und Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes. Auch Magen-Darm Beschwerden und eine Bindehaut-Entzündung der Augen können auftreten.

Viele Personen weisen allerdings auch keinerlei Krankheitszeichen auf.

 

Wie ernst ist der Krankheitsverlauf?
Gehört man zu den Erkrankten, die einen schweren Verlauf aufweisen, kann dies zu langfristigen gesundheitlichen Problemen führen, wie z.B. eine Schädigung von Herz und Kreislauf oder Lungenentzündungen.

Wie funktioniert der mRNA-COVID-19-Impfstoff?

Der neue Wirkstoff dieses Impfstoffes beruht auf dem Botenstoff mRNA und wird vom Körper als Fremd-Eiweiß erkannt.

Sobald man geimpft wurde, beginnt unser Körper eigenständig Antikörper gegen das Virus zu bilden. Der Impfstoff liefert lediglich die benötigten Informationen hierfür.

Nachdem der Körper den Impfstoff nach einigen Tagen wieder abgebaut hat, verbleibt kein Rest im Körper und wirkt sich somit auch nicht auf die Erbinformationen aus.

Wer nicht geimpft werden soll, wie sicher die Impfung ist und welche Nebenwirkungen auftreten können und wie Sie sich vor und nach einer Covid-19 Schutzimpfung verhalten müssen, wird alles im Aufklärungsbogen erläutert.

Hier geht es zum Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Hier finden Sie das Aufklärungsmerkblatt ebenfalls in weiteren Sprachen:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Außerdem interessant:

Opens external link in new windowDas Bundesgesundheitsministerium zur Covid-19 Impfung

Fragen und Antworten von der Verbraucherzentrale zur Covid-19 Impfung:

Opens external link in new windowwww.verbraucherzentrale.de

 

Fragen und Antworten des RKI:

Opens external link in new windowwww.rki.de/COVID-Imfen/FAQ

Opens external link in new windowwww.rki.de/Impfquoten

 

Wer soll geimpft werden und in welcher Reihenfolge?
Personen, bei denen ein hohes Erkrankungsrisiko besteht sollen zuerst geimpft werden. Dies betrifft z.B. die ältesten unserer Gemeinschaft und Personen die im Gesundheitswesen, in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen arbeiten.

Alle Informationen hierzu finden Sie hier:
Opens external link in new windowPositionspapier der STIKO, Leopoldina und des Deutschen Ethikrats zur Verteilung eines COVID-19-Impfstoffes

 

Corona: Ihre Strategie für den Winter

Mit verschärften Auflagen versuchen Bund und Länder aktuell die schnell ansteigenden Infektionszahlen einzudämmen.

 

Man kann darüber denken wie man möchte, aber sicherlich ist jedem einzelnen von uns daran gelegen, die Ansteckungskette zu unterbrechen und somit sich und seine Liebsten bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus zu schützen.

Neben den offiziellen Auflagen und Einschränkungen sollten wir uns also alle selbst fragen

“Was kann ich tun, um möglichst gut durch die kälteren und dunklen Wintermonate zu kommen?“.

Hierbei ist die wichtigste Regel „Kontakte so weit wie möglich einzuschränken“.

Es bedeutet keineswegs, dass man auf seine Familie und Freunde ganz und gar verzichten muss. Ist die Sehnsucht doch zu groß, so sollte man versuchen, sich im Rahmen der geltenden Regeln,s im Freien zu treffen. Gute Gesellschaft, frische Luft und etwas Bewegung tuen Körper und Geist gut und stärken das Immunsystem. Die empfohlenen Abstandsregelungen einzuhalten, sollte im Freien ein Leichtes sein.

Die infektiösen Tröpfchen oder Aerosole verfliegen an der frischen Luft außerdem sehr schnell.

Außerdem können Telefonate oder Video-Calls eine gute Alternative sein, um seine sozialen Kontakte zu pflegen und einen regen Austausch weiter aufrecht zu erhalten.

Im Beruf lässt sich der Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen meist nur schwer vermeiden, hier gilt es die empfohlenen Abstandsregeln (mindesten 1,5m) einzuhalten, regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren, sich so wenig wie möglich ins Gesicht oder gar an die Augen zu fassen und genügend zu lüften.

Verbringt man längere Zeit mit anderen Menschen in einem geschlossenen Raum, erhöht sich das Risiko einer Ansteckung. Die Aerosole sammeln sich so über eine längere Zeit in der Luft. Mund-und-Nasen-Schutz können in diesen speziellen Situationen sehr hilfreich sein. Leider schützen uns aber auch die herkömmlichen Papier oder Baumwollmasken nicht vor einer möglichen Ansteckung.

Die wichtigste Regel bleibt „Abstand halten und regelmäßig Händewaschen!“

Masken sind eine sinnvolle Ergänzung zum Mindestabstand, sie ersetzten ihn aber keineswegs.

Denn auch RKI-Präsident Lothar Wieler sagte: „Das Schlimmste, was passieren kann, [ist,] wenn man sich mit einer Maske in Sicherheit wiegt.“

Beherzigen Sie alle Tipps, passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Nutzen Sie außerdem die Corona-Warn-App auf ihrem Smartphone, um Meldungen über Risiko-Begegnungen und Tipps zu Verhaltensweisen zu erhalten.

 

 

Für weiterführende Informationen empfehlen wir folgende Weblinks:

Quelle:

13.12.2020: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/COVID-19

 

Die Corona-Pandemie

- Gefahr für die Gesundheit der Menschen und unserer Patienten

- eine Herausforderung der besonderen Art für unser Praxisteam und uns Ärzten*innen

 

Im Dezember 2019 wurden die ersten Infektionen durch den SARS-CoV2-Virus gemeldet, zahlreiche Menschen starben in Wuhan. Von dort breitete sich dieser Virus rasant über die gesamte Welt aus.

Im März 2020 stufte die WHO die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie ein.

Im Februar erreichte dieser Virus auch Deutschland, Kreis Heinsberg.

Fröndenberg blieb ebenfalls nicht verschont, im April wurden hier die ersten Infektionen gemeldet.

Dieser Corona-Virus ist für uns Menschen hoch infektiös, befällt die Atemwege und andere Organe. Es wirkt lebensbedrohlich und tödlich, vor allem für die älteren, multimorbiden Patienten, da wir gegen dieses neuartige Virus keine Immunität und Therapieoptionen haben.

Auch bei uns in Fröndenberg, im Schmallenbach-Haus sind zahlreiche Pflegepatienten an der Corona-Infektion erkrankt und gestorben.

Dieser Virus hat unser aller Leben und unseren Alltag erheblich beeinflusst.

Aber auch die Arbeit der Ärzteschaft, des Pflegepersonals und MFAs in den Praxen und in den Krankenhäusern.

Ein besonderes Problem bestand in der Anfangsphase der Corona-Pandemie, Schutzkleidung und Desinfektionslösung fehlten, sowohl die Krankenhäuser als auch die Praxen waren davon betroffen.

Zahlreiche Arztpraxen mussten wegen einzelner coronainfizierten Patienten geschlossen werden. Dennoch bestand unsere Aufgabe als Hausarzt/Hausärztin mit dem Praxisteam unsere Patienten unter den bestmöglichen Schutz vor der Virusinfektion zu behandeln.

Auch unsere Praxis wurde auf „Virusmodus“ umgestellt. Händedesinfektionsmittel standen in allen Praxisräumen, mit Schutzmasken Handschuhen und Schutzbrillen, sowie Schutzkleidung wurden unsere Patienten untersucht und therapiert.

Risikopatienten und Patienten mit Atemwegsinfektionen wurden zu speziellen Sprechstundenzeiten in einem Extraraum, von außen zugänglich, behandelt.

Dank dieses umsichtigen Verhaltens sind keine Mitarbeiter*innen unseres Praxisteams erkrankt. Durch den empathischen Einsatz unserer MFAs konnten auch unsere Patienten unter optimalen Schutzbedingungen in unserer Praxis versorgt werden.

Bei zahlreichen Patienten in der Praxis und Pflege führten wir umfangreiche Testungen durch, um eine weitere Ausbreitung der Corona-Infektionen zu vermeiden.

Da die Infektionszahlen in Deutschland, aber auch bei uns in NRW und Fröndenberg, Kreis Unna durch all die Schutzmaßnahmen rückläufig sind und Infektionen nur noch vereinzelt auftreten, sind wir in der Lage seit August wieder einen normalen Regelbetrieb in unserer Praxis durchzuführen und unsere Patienten nach Planung und Terminvergabe zu behandeln.

Durch besonnenes Verhalten und unter Berücksichtigung und Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen können wir hoffen, dass wir lernen mit diesem Virus ohne Angst zu leben.

 

Mit freundlichen Grüßen und

dem Wunsch - bleiben Sie gesund!

Dr. Thomas Huth